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3G-Regel im Nahverkehr

Bundestag und Bundesrat haben neue Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Gemäß der gefassten Beschlüsse und der Verkündigung im Bundesgesetzblatt ist die Nutzung von Bussen und Bahnen für Fahrgäste nur noch gestattet, wenn diese geimpft, genesen oder aktuell getestet (Test nicht älter als 24 Stunden) sind (3G-Regel). Personen, die ihren 3G-Status nicht nachweisen können, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Diese Regelung tritt am 24. November in Kraft und gilt für die Fahrzeuge, nicht für die Haltestellen.

„Wir werden stichprobenhafte Kontrollen in unseren Fahrzeugen durchführen. Hierzu sind wir auch im Gespräch mit Polizei und Ordnungsamt, damit diese unser Kontrollpersonal unterstützen.“ so Myriam Berg, Vorstand der Erfurter Verkehrsbetriebe AG. Myriam Berg weiter: „Wir bitten alle Fahrgäste um ihre Kooperation und um Zusammenhalt in dieser Zeit. Bitte seien Sie jederzeit auf Kontrollen vorbereitet, halten Sie Ihren 3G-Nachweis griffbereit und unterstützen Sie uns bei dieser Aufgabe.“
 
Kinder und Jugendliche, die zur Schule müssen, und Kinder unter sechs Jahren brauchen im Nahverkehr keine Test-, Impf- oder Genesungsnachweise. Bei Schülerinnen und Schülern wird davon ausgegangen, dass sie sich den regelmäßigen Tests in der Schule unterziehen.
 
Alle Informationen zu allen bisherigen Maßnahmen und den neuen Regeln bei der EVAG gibt es auch im Internet unter www.evag-erfurt.de