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Interessenbekundungsverfahren

Bei Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um eine Vergabe im Sinne eines öffentlichen Auftrages.

Interessierte haben die Möglichkeit ihr Interesse an der beschriebenen Maßnahme anzumelden. Bitte beachten Sie die Vorgaben in den Unterlagen.
Bei Rückfragen sind diese über das Vergabeportal an den jeweilgen Ansprechpartner zu stellen.