Strom
Tel.: 0361 564-1000
Erdgas
Tel.: 0361 564-3333
Fernwärme
Tel.: 0361 564-3000
Trinkwasser
Tel.: 0361 51113
Magdeburger Allee 34
99086 Erfurt
Erreichbar mit den Stadtbahnlinien 1 und 5, Haltestelle SWE/Lutherkirche.
Die ThüWa ThüringenWasser GmbH (ThüWa GmbH) passt zum 1. März 2025 ihre Preise für die Lieferung von Trinkwasser an. Gleichzeitig ändert sich das Preissystem, der bisherige Grundpreis weicht einem Bereitstellungspreis. Der Mengenpreis bleibt wie bisher unverändert bei 1,83 €/m³ (netto) bzw. 1,96 €/m³ (brutto). Bei einem Jahresverbrauch von 35 m³ pro Kopf, dem statistischen Durchschnittswert für Thüringen, zahlt ein Ein-Personen-Haushalt künftig 4,20 € mehr pro Jahr. Bei drei bis fünf Personen beträgt die Änderung insgesamt ca. 47,52 € jährlich. Dies gilt für den Zählermaßstab DN 20, den Standardzähler, der bei ca. 92 % der Hauseigentümer im Einsatz ist.
Grund für die unumgängliche Preiserhöhung sind die in allen Bereichen gestiegenen Kosten. Diese können nicht mehr durch das Unternehmen kompensiert werden, in den vergangenen Jahren war das noch durch Effizienzmaßnahmen und interne Einsparungen möglich. „Auch die ThüWa GmbH bekommt die Auswirkungen der Inflation sehr deutlich zu spüren. Wesentliche Kostentreiber für diese Entwicklung sind Aufwendungen für Fernwasserbezug, Personal, Material, Fremdleistungen und Zinsen. Allein die Kosten für den Fernwasserbezug stiegen ab 2025 um ca. 20 Prozent. Ca. 70 % des Wassers für Erfurt werden von der Fernwasserversorgung bezogen, diese Kostensteigerung schlägt erheblich zu Buche. Die hohen Tarifabschlüsse in den letzten Jahren konnten wir so nicht planen. Auch der Materialaufwand verbleibt auf hohem Kostenniveau. Das betrifft in der Wasserversorgung insbesondere den Tiefbau und die Preise für Rohrleitungsmaterialien“, erläutert ThüWa-Geschäftsführer Peter Zaiß die Gründe für die notwendige Preisanpassung.
Welche Preisgestaltung ist ab 1. März 2025 vorgesehen?
Das Preissystem ab 1. März 2025 sieht einen Bereitstellungspreis sowie einen Mengenpreis vor. Bei dem Bereitstellungspreis handelt es sich um ein Vorhalteentgelt. Dieses ist abhängig vom Zählermaßstab. Die Vorhaltung des Wasserversorgungssystems in der erforderlichen Leistungsfähigkeit und Qualität ist die zentrale Aufgabe der ThüWa GmbH und stellt sicher, dass unseren Kunden jederzeit Trinkwasser in ausreichender Menge, Druck und Qualität zur Verfügung steht.
Außerdem wird eine Verbrauchsmengenstaffelung bei der Zählergröße DN 20 eingeführt. Die Mengenstaffel für die Zählergröße DN 20 bemisst sich am jeweiligen Jahresverbrauch (365 Tage).
Was heißt das für die Kunden?
Mit der nächsten Verbrauchsabrechnung werden der bisher gültige Grundpreis und der ab 1. März 2025
geltende Bereitstellungspreis taggenau berechnet. Eine Mitteilung des Zählerstandes zum 28. Februar 2025 ist nicht erforderlich, die Abgrenzung erfolgt im Abrechnungssystem. Kunden, die den Zählerstand trotzdem gern mitteilen möchten, können dafür die App „SWE Für Erfurt.“ oder das Kundenportal der Stadtwerke Erfurt unter www.stadtwerke-erfurt.de nutzen.
Die Preisanpassung betrifft die Kunden in Erfurt, in den eingemeindeten Ortschaften und in den Gemeinden des Zweckverbandes „Erfurter Becken“.
Das neue Preisblatt
* Die Mengenstaffel für die Zählergröße DN 20 bemisst sich an dem Jahresverbrauch (365 Tage). Wenn der, in der Rechnung angegebene Abrechnungszeitraum keine 365 Tage beinhaltet, erfolgt zur Eingruppierung in die Mengenstaffel für den Bereitstellungspreis eine lineare Umrechnung auf 365 Tage. In Schaltjahren wird mit 366 tagen gerechnet.
** Auf den Mengenpreis und den Bereitstellungspreis wird die gültige Mehrwertsteuer erhoben (gegenwärtig 7%). Rundungsdifferenzen sind möglich.
*** Der Bereitstellungspreis wird taggenau für den jeweiligen Abrechnungszeitraum berechnet. Der Tagespreis errechnet sich auf Basis des Jahreswertes (12-facher Bereitstellungspreis/Monat) geteilt durch 365 Tage, bei Schaltjahren durch 366 Tage.
DN = Nenndurchmesser in mm