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Novellierung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

Die neue GewAbfV ist zum 01. August 2017 in Kraft getreten. Mit den Änderungen will der Gesetzgeber die Getrenntsammlung und damit die stoffliche Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen weiter ausbauen.
 
Ziel ist es, bestehende Verwertungspotenziale weitgehend auszuschöpfen und durch frühzeitige Trennung möglichst sortenreine, wertstoffhaltige Stoffe für den Recyclingprozess zu gewinnen. Abgestimmt auf diese Intention verschärft die neue Verordnung über die Getrenntsammlungspflicht die Vorgaben zur Abfalltrennung und sortenreinen Erfassung im Betrieb. Gleichzeitig erhöhen sich durch eine Sortierpflicht die Auflagen an Gewerbebetriebe im Hinblick auf die nachträgliche Sortierung und Aufbereitung. Viele Bestimmungen der Gewerbeabfallverordnung sind strafbewehrt. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit deutlichen Bußgeldern geahndet werden.

Mit unseren Erfahrungen helfen wir Ihnen gern, Ihre Abfälle gesetzeskonform zu entsorgen. 

Kundenservice
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Mehr Infos finden Sie im Gesetzestext.
 

Was muss getrennt werden?

Sortierpflicht

Energetische Verwertung

Die Getrenntsammlungsquote

Wir können helfen