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Auswirkungen der Erfurter Allgemeinverfügung auf die Stadtwerke 

** Die neue Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Erfurt trat am 19. November in Kraft. Diese Regelungen haben auch Auswirkungen auf die Angebote der Stadtwerke Erfurt Gruppe.
Im Wartebereich der Bus- und Straßenbahnhaltestellen sind bspw. ab sofort qualifizierte Gesichtsmasken zu tragen, wenn Mindestabstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können. Auch der Zutritt in die Schwimmhallen der Stadtwerke wird weiter beschränkt.
 
Aktuelle Voraussetzungen für einen Besuch der SWE Bäder

Ab dem heutigen Tag gilt für die Schwimmhallen der SWE Bäder eine verbindliche Nachweispflicht für die Badegäste auf Basis von 2G. Vor dem Betreten der Schwimmhalle Johannesplatz oder der Roland Matthes Schwimmhalle müssen die Besucher somit nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Trifft beides nicht zu, dürfen die Schwimmhallen nicht betreten werden. Nach der aktuellen Verordnung wird vor Eintritt an den Kassen der nachgewiesene 2G-Status mit der Identität der nachweisenden Person durch Vorlage eines amtlichen Ausweises abgeglichen.
Von der 2G-Regelung ausgenommen sind bei den SWE Bädern:
asymptomatische Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres bzw. bis zum Schuleintritt,

Schülerinnen und Schüler, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die den Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an den schulischen Testungen erbringen können,

asymptomatische Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Nachweis gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 a) ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO über ein aktuelles negatives Testergebnis erbringen können, d.h. einen Selbsttest vor Ort unter Beobachtung, Antigenschnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test vorlegen

Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindi- kation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder deswegen inner- halb der letzten drei Monate vor der Teilnahme an dem Angebot nicht geimpft werden konnten und ein negatives Testergebnis eines Antigenschnelltests erbringen können.
 
Gültige PCR-Tests im Sinne der Allgemeinverfügung sind nur solche, bei denen die zugrundeliegende Testung nicht mehr als 48 Stunden zurückliegt.
Wichtig: Die Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen. Besucher können sich ganz einfach digital mit dem „Bäder-Check-In“ in der SWE App registrieren. Das spart nicht nur Zeit, sondern ist auch besser für die Umwelt. Mehr dazu: https://stadtwerke-erfurt.de/swe-app. Ein Papier-Formular zur Nachverfolgung der Kontakte liegt aber auch bereit und kann ebenso vorab auf der Webseite heruntergeladen werden.


Besuch des egaparks mit neuen Regelungen

Der egapark als botanischer Garten ist täglich von 10 bis 15:00 Uhr kostenfrei geöffnet. Der Besuch ist in dieser Zeit uneingeschränkt möglich, es gelten keine 2G- oder 3G-Plus-Regeln. Letzter Einlass ist 15:00 Uhr. Die Besucher werden gebeten, auf das Abstandsgebot zu achten und die Maskenpflicht in den dafür ausgewiesenen Bereichen einzuhalten. Der Park wird ab 15.30 Uhr beräumt.

2G-Regel im Danakil
Mit der neuen Allgemeinverfügung gilt für das Wüsten- und Urwaldhaus nun die 2G-Regel. Nur Geimpfte und Genesene erhalten Eintritt. Tickets sind im Onlineshop auf der egapark-Internetseite erhältlich. Das Danakil ist wie der Park täglich ab 10.00Uhr geöffnet, letzter Einlass ist 15:00 Uhr. Der Eintritt ist vom 05.11.2021 bis 18.03.2022 kostenpflichtig. Inhaber einer Saisonkarte 2022 erhalten kostenfreien Eintritt. Die Besucher werden gebeten, den Impf-/Genesenennachweis sowie das Ticket und ein Dokument zur Identitätskontrolle (Personalausweis/Reisepass/Führerschein) bereitzuhalten. Im Weiteren ist die Kontaktnachverfolgung auszufüllen oder dafür die LUCA-App zu nutzen, wenn kein Onlineticket genutzt wird. Beim Rundgang durch das Danakil Wüsten- und Urwaldhaus gelten Maskenpflicht und Abstandsgebot. Das Kombiticket Danakil/Winterleuchten entfällt zunächst mit der neuen Coronaregelung. Der Park wird ab 15.30 Uhr beräumt.

Winterleuchten nur mit Onlineticket, 2G-Regelung, Besucherbegrenzung und Maskenpflicht
Für das Winterleuchten gilt nun eine 2G-Regelung. Außerdem ist auch im Außengelände während der Veranstaltung eine Maskenpflicht (Mund-Nase-Schutz) durch die neue Allgemeinverfügung vorgeschrieben. Die Besucherzahl ist entsprechend der Allgemeinverfügung auf 2.000 begrenzt und wird über ein Zählsystem kontrolliert.
Der Ticketverkauf für die Veranstaltung erfolgt nur noch Online. Die Besucher können sich für den Einlass einen Zeitabschnitt im Stundentakt wählen. Damit soll verhindert werden, dass sich Schlangen am Einlass bilden oder es zum Rückstau an den Kassen kommt. Die Besucher erhalten garantierten Eintritt am gewählten Tag mit dem tagesgebundenen Onlineticket. Beim Kauf werden gleichzeitig die Kontaktdaten erfasst.

Der Besuchershop verkauft von 10:00 bis 15:00 Uhr die Tickets für das Winterleuchten tagesgebunden, wenn Besucher nicht über die Möglichkeit verfügen, diese Online zu erwerben.
Die Besucher werden gebeten, am Einlass ein offizielles Ausweisdokument bereit zu halten sowie den Impf-/ Genesenennachweis und das Ticket.
Während des Winterleuchtens gilt die einfache Maskenpflicht (MNS), auch unter freiem Himmel.
Da die Veranstaltung am Freitag und Samstag erfahrungsgemäß sehr stark frequentiert wird, empfehlen die Veranstalter auch auf andere Wochentage auszuweichen.
Die Besucher sind dazu angehalten, an den Kassen und am Food Court auf Abstand zu achten. Die für den 20.11.2021 geplante Veranstaltung im Rahmenprogramm des Winterleuchtens muss aufgrund der neuen Regelungen leider ausfallen
 
 
Kundenzentren der Stadtwerke Erfurt

Für das Kundenzentrum in der Magdeburger Allee und das EVAG Mobilitätszentrum am Anger gibt es keine neuen Festlegungen. Hier gilt keine 2G- oder 3G-Plus-Regel. Es wird auf Abstandsgebot und Maskenpflicht geachtet, die Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen.