Wertstoffhöfe
Lobensteiner Straße
Tel.: 0361 564-4134
Eugen-Richter-Straße
Tel.: 0361 564-4545
Schwerborn
gewerbliche Annahmestelle/
Sonderabfall
Tel.: 0361 564-4441
Kundenservice
Tel.: 0361 564-3456
Fax: 0361 564-3457
Sprechzeiten
Mo - Do
7:00 - 17:00 Uhr
Fr
7:00 - 15:00 Uhr
Abfall- und Wertstoffberatung
Magdeburger Allee 34
Tel.: 0361 564-3455
Öffnungszeiten
Mo, Mi, Do
8:30 - 16:00 Uhr
Die
8:30 - 17:00 Uhr
Fr
7:00 - 13:00 Uhr
Erreichbar mit den Stadtbahnlinien 1 und 5, Haltestelle SWE/Lutherkirche.
Für die Inanspruchnahme der Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung erhebt die Landeshauptstadt Erfurt Gebühren auf der Grundlage der Abfallgebührensatzung.
Zu den Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung gehören:
Für Wohngrundstücke werden folgende Abfallbehälter bereitgestellt
- Hausmülltonne (schwarze Tonne, in den Größen 40 l, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1.100 l)
- Biotonne (braune Tonne bzw. schwarze Tonne mit braunem Deckel, in den Größen 120 l, 240 l)
- Papiertonne (blaue Tonne bzw. schwarze Tonne mit blauem Deckel in den Größen 120 l, 240 l oder 1.100 l)
Die Entsorgung von Verpackungen mittels Gelber Tonne ist nicht Bestandteil der öffentlichen Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Erfurt. Sie erfolgt durch privatwirtschaftlich organisierte duale Systeme gemäß Verpackungsgesetz. Der beauftragte Entsorger stellt dafür Gelbe Tonnen bzw. schwarze Tonnen mit gelbem Deckel in den Größen 120 l, 240 l, 1.100 l bereit.
Höhe der Gebühr für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen
Die Abfallgebühr für die Hausmüllentsorgung setzt sich aus einer Grundgebühr von 56,00 Euro pro privater Nutzungseinheit und Jahr sowie aus einer individuellen Behältergebühr entsprechend der Größe, Anzahl und Leerungshäufigkeit der Hausmülltonnen zusammen (siehe Tabelle unten).
Für die Nutzung der Biotonne wird seit 2022 keine separate Gebühr mehr erhoben. Die Kosten für die Sammlung von Bioabfall über die Biotonne sind Bestandteil der Grund- und Behältergebühr. Ebenso ist die Papierentsorgung über die Papiertonne darin enthalten.
Behältergebühren:
Grundstückeigentümer, die gemäß § 6 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Erfurt (AbfwS) von der Nutzung der Biotonne befreit sind, erhalten auf die Behältergebühr einen Abschlag von 3,33 EUR je 10 Liter Behältervolumen bei 14-täglicher Entleerung.
Nach § 8 Abs. 6 der Abfallwirtschaftssatzung richtet sich das erforderliche Behältervolumen für Hausmüll nach der tatsächlich anfallenden Abfallmenge. Es ist jedoch mindestens ein Behältervolumen von 10 Litern pro Person und Woche vorzuhalten.
Höhe der Gebühr für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen
Für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten wird eine Abfallbehältergebühr entsprechend der Größe, Anzahl und Leerungshäufigkeit der Hausmülltonnen erhoben (siehe Tabelle unten).
Behältergebühren:
Nach § 8 Abs. 7 der Abfallwirtschaftssatzung richtet sich das erforderliche Behältervolumen für die Entsorgung von Hausmüll aus anderen Herkunftsbereichen nach der tatsächlich anfallenden Abfallmenge. Es ist jedoch – anders als bei Hausmüll aus privaten Haushalten – mindestens ein Behältervolumen von 30 Litern pro Betrieb bzw. Anfallstelle und Woche vorzuhalten.
Gebührenerhebung
Für Bestellungen von Abfallbehältern (ausgenommen die Gelben Tonnen für Verpackungen) sowie für die Erhebung der Abfallgebühr ist das Umwelt- und Naturschutzamt der Landeshauptstadt Erfurt zuständig.
Stauffenbergallee 18
99085 Erfurt
Telefon 0361 655-2810
E-Mail: abfallwirtschaft@erfurt.de
Kurzeitig mehr Hausmüll?
Fallen ausnahmsweise zusätzliche Hausmüllmengen an, die das Maß der bereitgestellten Hausmülltonne übersteigen, besteht die Möglichkeit, diese Abfälle über Erfurter Hausmüllsäcke (70 Liter Fassungsvermögen) entsorgen zu lassen. Die Erfurter Hausmüllsäcke können für eine Gebühr von 3,20 Euro/Stück im Umwelt- und Naturschutzamt sowie bei der SWE Stadtwirtschaft GmbH (Umweltladen und Wertstoffhöfe) erworben werden. Sie sind am Entsorgungstag neben der Hausmülltonne zur Entsorgung bereitzustellen.
Hinweise bei Veränderungen der Abfallentsorgung
Ergeben sich Veränderungen – zum Beispiel bei Eigentümerwechsel, An-/Abmeldung der gewerblichen/freiberuflichen Tätigkeit oder Änderungen der Anzahl der Abfallbehälter – melden Sie diese bitte bis zum 20. des Vormonats für den Folgemonat beim Umwelt- und Naturschutzamt der Stadtverwaltung Erfurt.
Anträge für die Abfallentsorgung:
Antrag für ein wohnlich genutztes Grundstück
Antrag für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen
Weitergehende Informationen finden Sie unter: www.erfurt.de/ef110717