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Abfallgebühren

Für die Inanspruchnahme der Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung erhebt die Landeshauptstadt Erfurt Gebühren auf der Grundlage der Abfallgebührensatzung.

Zu den Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung gehören:

  • Hausmüll: regelmäßige Sammlung und Beseitigung
  • Bioabfall: regelmäßige Sammlung und Verwertung; Ausgabe von 50 Bioabfalltüten pro Jahr für jeden Erfurter Haushalt; jährliche Reinigung der Biotonne
  • Papier, Pappe und Kartonagen: regelmäßige grundstücksbezogene Sammlung; Entsorgung an öffentlichen Standplätzen
  • Sperrmüll: Abholung (in haushaltsüblichen Mengen) auf Bestellung zweimal pro Jahr; Beseitigung
  • Elektrogroßgeräte: Abholung auf Bestellung zweimal pro Jahr
  • Grünabfall: Sammlung ganzjährig auf den Wertstoffhöfen, saisonal an den über 30 Grüncontainer-Standplätzen und zwei Grünabfallannahmestellen; Verwertung
  • Sonderabfall: Kleinmengenannahme auf den Wertstoffhöfen; mobile Kleinmengensammlung zwei Mal pro Jahr in den Erfurter Ortsteilen
  • Weihnachtsbäume: Abholung und Verwertung
  • Betrieb von drei Wertstoffhöfen: Getrenntsammlung verschiedener Abfallarten für die Beseitigung oder Verwertung
  • Kundenservice; Abfall- und Wertstoffberatung


Für Wohngrundstücke werden folgende Abfallbehälter bereitgestellt

- Hausmülltonne (schwarze Tonne, in den Größen 40 l, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1.100 l)
- Biotonne (braune Tonne bzw. schwarze Tonne mit braunem Deckel, in den Größen 120 l, 240 l)
- Papiertonne (blaue Tonne bzw. schwarze Tonne mit blauem Deckel in den Größen 120 l, 240 l oder 1.100 l)

Die Entsorgung von Verpackungen mittels Gelber Tonne ist nicht Bestandteil der öffentlichen Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Erfurt. Sie erfolgt durch privatwirtschaftlich organisierte duale Systeme gemäß Verpackungsgesetz. Der beauftragte Entsorger stellt dafür Gelbe Tonnen bzw. schwarze Tonnen mit gelbem Deckel in den Größen 120 l, 240 l, 1.100 l bereit.


Höhe der Gebühr für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen

Die Abfallgebühr für die Hausmüllentsorgung setzt sich aus einer Grundgebühr von 56,00 Euro pro privater Nutzungseinheit und Jahr sowie aus einer individuellen Behältergebühr entsprechend der Größe, Anzahl und Leerungshäufigkeit der Hausmülltonnen zusammen (siehe Tabelle unten).

Für die Nutzung der Biotonne wird seit 2022 keine separate Gebühr mehr erhoben. Die Kosten für die Sammlung von Bioabfall über die Biotonne sind Bestandteil der Grund- und Behältergebühr. Ebenso ist die Papierentsorgung über die Papiertonne darin enthalten.


Behältergebühren:

Behältergröße Jahresgebühr in Euro bei 14-täglicher Entleerung Jahresgebühr in Euro bei wöchentlicher Entleerung
40 l
80,85
161,89
60 l
125,28
250,57
80 l
165,25
330,51
120 l
249,20
498,41
240 l
461,99
923,99
660 l
1.277,50
2.554,99
1100 l
2.073,19
4.146,38

Grundstückeigentümer, die gemäß § 6 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Erfurt (AbfwS) von der Nutzung der Biotonne befreit sind, erhalten auf die Behältergebühr einen Abschlag von 3,33 EUR je 10 Liter Behältervolumen bei 14-täglicher Entleerung.

Nach § 8 Abs. 6 der Abfallwirtschaftssatzung richtet sich das erforderliche Behältervolumen für Hausmüll nach der tatsächlich anfallenden Abfallmenge. Es ist jedoch mindestens ein Behältervolumen von 10 Litern pro Person und Woche vorzuhalten.


Höhe der Gebühr für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen
 
Für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten wird eine Abfallbehältergebühr entsprechend der Größe, Anzahl und Leerungshäufigkeit der Hausmülltonnen erhoben (siehe Tabelle unten).

Behältergebühren:

Behältergröße Jahresgebühr in Euro bei 14-täglicher Entleerung Jahresgebühr in Euro bei wöchentlicher Entleerung
40 l
93,78
187,56
60 l
147,84
295,69
80 l
193,80
387,60
120 l
293,15
586,31
240 l
518,70
1.037,40
660 l
1.439,44
2.878,89
1100 l
2.295,14
4.590,29

Nach § 8 Abs. 7 der Abfallwirtschaftssatzung richtet sich das erforderliche Behältervolumen für die Entsorgung von Hausmüll aus anderen Herkunftsbereichen nach der tatsächlich anfallenden Abfallmenge. Es ist jedoch – anders als bei Hausmüll aus privaten Haushalten – mindestens ein Behältervolumen von 30 Litern pro Betrieb bzw. Anfallstelle und Woche vorzuhalten.


Gebührenerhebung

Für Bestellungen von Abfallbehältern (ausgenommen die Gelben Tonnen für Verpackungen) sowie für die Erhebung der Abfallgebühr ist das Umwelt- und Naturschutzamt der Landeshauptstadt Erfurt zuständig.

Umwelt- und Naturschutzamt

Stauffenbergallee 18
99085 Erfurt
Telefon 0361 655-2810
E-Mail: abfallwirtschaft@erfurt.de


Kurzeitig mehr Hausmüll?

Fallen ausnahmsweise zusätzliche Hausmüllmengen an, die das Maß der bereitgestellten Hausmülltonne übersteigen, besteht die Möglichkeit, diese Abfälle über Erfurter Hausmüllsäcke (70 Liter Fassungsvermögen) entsorgen zu lassen. Die Erfurter Hausmüllsäcke können für eine Gebühr von 3,20 Euro/Stück im Umwelt- und Naturschutzamt sowie bei der SWE Stadtwirtschaft GmbH (Umweltladen und Wertstoffhöfe) erworben werden. Sie sind am Entsorgungstag neben der Hausmülltonne zur Entsorgung bereitzustellen.


Hinweise bei Veränderungen der Abfallentsorgung

Ergeben sich Veränderungen – zum Beispiel bei Eigentümerwechsel, An-/Abmeldung der gewerblichen/freiberuflichen Tätigkeit oder Änderungen der Anzahl der Abfallbehälter – melden Sie diese bitte bis zum 20. des Vormonats für den Folgemonat beim Umwelt- und Naturschutzamt der Stadtverwaltung Erfurt.

Anträge für die Abfallentsorgung:
Antrag für ein wohnlich genutztes Grundstück
Antrag für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen
Weitergehende Informationen finden Sie unter: www.erfurt.de/ef110717