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Hinweise zur Entsorgung

Gemäß § 12 und § 13 der Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Erfurt (AbfwS) sind sperrige Abfälle bzw. Elektroaltgeräte am vereinbarten Entsorgungstag bis spätestens 7:00 Uhr, frühestens jedoch am Vorabend ab 17:00 Uhr, an den von der Stadt festgelegten Übernahmeplätzen zur Abholung bereitzustellen.

Die Gegenstände müssen frei zugänglich (gut begehbar an Straße, Fußweg, Parkplatz) barrierefrei, also auf festem, geschlossenem und trittsicheren Untergrund, bereitstehen und dürfen nicht zugeparkt sein.

Bei gemeinsamer Beauftragung zur Entsorgung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten ist darauf zu achten, die Sperrmüllgegenstände räumlich getrennt von den Elektroaltgeräten aufzustellen, da es sich um unterschiedliche Fahrzeuge / unterschiedliche Touren handelt.

Die Abholung von Kleingeräten (z. B. Kaffeemaschine, Toaster, Mikrowelle) ist nur in Verbindung mit mindestens einem Großgerät (z.B. Waschmaschine, Kühlschrank, Geschirrspülmaschine) möglich. Für Kleingeräte besteht die Möglichkeit der Selbstanlieferung auf einem Wertstoffhof.

Gegenstände die nicht zum Sperrmüll gehören zum Beispiel Abfälle aus Gebäuderenovierungen (Bauholz, Fenster, Türen, Parkett, Laminat, Gipskarton), Baustellenabfälle, Heizungs- und Sanitäranlagen, Sanitärkeramik, Kfz-Räder, Kfz-Reifen, Auto- und Maschinenteile, Mopeds und Motorräder, Farbreste und andere Sonderabfälle, werden nicht entsorgt.
Das falsche oder zu frühe Bereitstellen des Sperrmülls bzw. der Elektroaltgeräte kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen.

Es ist Aufgabe des Kunden/ Antragstellers/ Anschlusspflichtigen, den Übernahmeplatz nach der Abholung zu reinigen.