Lieferantenkodex der Stadtwerke Erfurt Gruppe
(Stand 11.03.2026)
Hier finden Sie den Lieferantenkodex als PDF-Datei.
Vorwort
Die nachfolgenden Inhalte dieses Dokuments basieren im Wesentlichen auf dem Muster für einen Lieferantenkodex, das der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zur Verfügung stellt.
Ziel der Verwendung dieses Musters ist es, wesentliche Standards in einem partnerschaftlichen Ansatz gegenüber unseren Lieferanten zu etablieren und durch Vereinheitlichung der Anforderungen zu fördern.
Lieferanten im Sinne dieses Lieferantenkodexes sind alle Vertragspartner, Berater, Makler, Handelsvertreter, Händler, Auftragnehmer, Agenten, Kooperationspartner und sonstige Anbieter von Waren und Dienstleistungen, die Produkte und Dienstleistungen entweder selbst oder über Dritte (z. B. Verbundunternehmen, Vertriebshändler, Subunternehmer, Beauftragte) an die Stadtwerke Erfurt Gruppe verkaufen oder ihr gegenüber erbringen.
1. Einleitung
Wir, die Stadtwerke Erfurt Gruppe, sind uns unserer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte sowie zum Schutz der Umwelt bewusst und legen Wert auf regeltreues, integres Verhalten im Geschäftsverkehr. Wir bemühen uns fortwährend, die Daseinsvorsorge noch nachhaltiger zu gestalten.
Bei der Erbringung unserer (Dienst-)Leistungen in den Bereichen der Energie- und Wasserwirtschaft, der kommunalen Daseinsvorsorge und darüber hinaus bekennen wir uns zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir handeln entsprechend dieses Lieferantenkodex (nachfolgend „Kodex“) und sehen darin eine wesentliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten.
Der Kodex nennt Richtlinien und Vorgaben für Lieferanten und basiert auf bekannten internationalen Standards wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Ziel dieses Kodex ist es, Standards für Integrität, Transparenz sowie ökologische und soziale Verantwortung zu etablieren und unsere Lieferanten durch Vereinheitlichung der Anforderungen zu entlasten.
2. Wirksame Umsetzung der Anforderungen
Einhaltung und Kontrolle
Für die zukünftige Zusammenarbeit vereinbaren die Vertragspartner die Geltung der nachstehenden Regelungen für einen gemeinsamen Verhaltenskodex. Diese Vereinbarung gilt als Grundlage für alle zukünftigen Lieferungen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die Grundsätze und Anforderungen des Kodex zu erfüllen und sich dabei zu unterstützen.
Wir fordern von unseren Lieferanten, dass sie wirksame und ihrem jeweiligen Geschäft angemessene Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen aus diesem Kodex treffen. Auf Verlangen weisen sie uns die getroffenen Maßnahmen nach. Dabei können sie, sofern vorhanden, auf Zertifikate und Audit-Ergebnisse zurückgreifen. Im Zusammenhang mit der Einhaltung dieser Anforderungen behalten wir uns außerdem vor, Informationen zu Produkten, Leistungen und Unterauftragnehmern abzufragen und Stichproben zur Kontrolle durchzuführen.
Sorgfalt entlang der Lieferkette
Unsere Lieferanten informieren und unterrichten ihre Beschäftigten und stellen sicher, dass diese die Grundsätze dieses Kodex einhalten. Ebenso tragen sie die Inhalte an ihre Sublieferanten weiter.
Melden von Verstößen, Vertraulichkeit und Schutz
Unsere Lieferanten und Vorlieferanten sowie deren Beschäftigte haben die Möglichkeit, Beschwerden und Hinweise auf Verstöße gegen diesen Kodex zu melden. Unsere Lieferanten dürfen keine Handlungen unternehmen, die das Melden von Hinweisen oder Verstößen behindern oder erschweren. Die eingehenden Hinweise werden vertraulich behandelt und Hinweisgebende wirksam vor Benachteiligungen geschützt.
Informationswege und Ansprechpartner
Bei Bekanntwerden eines Verstoßes gegen wesentliche Vorgaben und Pflichten dieses Kodex treten unsere Lieferanten mit uns in Kontakt.
Es sollte eine zuständige Person bzw. eine Anlaufstelle bei unseren Lieferanten geben, an die man sich im Falle von Verstößen gegen diesen Kodex oder andere Rechtsverletzungen wenden kann.
Zusammenarbeit und Konsequenzen
Im Falle von Verstößen müssen geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Diese können gemeinsam erörtert und vereinbart werden, um das Risiko zu minimieren oder Abhilfe zu schaffen. Hierbei sehen wir die gemeinsame Verantwortung und partnerschaftliche Zusammenarbeit als wichtiges Element.
Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße können zur Aussetzung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung führen.
3. Umwelt
Unsere Lieferanten verpflichten sich dazu, jeweils geltende Umweltgesetze und -vorschriften sowie behördliche Anforderungen einzuhalten. Gemeinsam mit ihnen ergreifen wir geeignete Maßnahmen, um negative Umweltauswirkungen unserer Geschäftstätigkeit zu minimieren und eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen zu gewährleisten. Dies umfasst insbesondere die Vermeidung bzw. Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie die Förderung energie- und ressourceneffizienter Produktionsprozesse. Umgesetzt werden sollten zudem Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen, die Förderung der biologischen Vielfalt sowie die Umstellung auf eine Kreislaufwirtschaft.
Schutz der Umwelt und des Klimas
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie effektive Umweltmanagementsysteme implementieren, die idealerweise nach international anerkannten Standards zertifiziert sind. Diese Systeme sollen klare Ziele und Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung enthalten. Weiter erwarten wir, dass unsere Lieferanten aktiv auf eine Bilanzierung der Treibhausgase ihrer gesamten Unternehmenstätigkeit (Corporate Carbon Footprint, CCF) sowie wesentlicher Produkte (Product Carbon Footprint, PCF) hinarbeiten und aktiv am Erreichen des Pariser Klimaabkommens und der Reduzierung von Treibhausgasemissionen mitwirken. Unsere Lieferanten stellen uns die relevanten Daten zu ihren Treibhausgasemissionen in gemeinsamer Absprache zur Verfügung.
Umgang mit Abfällen und Gefahrstoffen
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Abfällen und gefährlichen Stoffen sowie industriellen Abwässern ist essenziell. Unsere Lieferanten verpflichten sich, Abfälle wenn möglich zu vermeiden, zu minimieren, zu recyceln oder fachgerecht zu entsorgen. Im Zuge grenzüberschreitender Abfallverbringung und umweltgerechter Entsorgung ist das Baseler Übereinkommen einzuhalten. Darüber hinaus sollten Maßnahmen eingeführt werden, um die Erzeugung von Abwasser zu reduzieren.
Der Einsatz gefährlicher Stoffe soll nach Möglichkeit reduziert oder durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzt werden. Zudem sind alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die Mensch und Umwelt vor möglichen Gefahren durch solche Stoffe schützen. Hierzu erwarten wir die Einhaltung des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe sowie die Einhaltung des Minamata-Übereinkommens über Quecksilber.
4. Soziales
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, die international anerkannten Menschenrechte zu respektieren und deren Einhaltung zu fördern. Sie begehen keine Menschenrechtsverletzungen und wirken darauf ein, dass auch ihre Lieferanten keine solchen Verletzungen begehen oder daran beteiligt sind. Dies umfasst auch den Schutz von Menschenrechtsaktivisten.
Kinderarbeit und Beschäftigung Jugendlicher
Unsere Lieferanten unterbinden jegliche Art von Kinderarbeit. Das Mindestalter für eine Beschäftigung richtet sich nach den jeweiligen Landesgesetzen. Jugendliche dürfen nur unter besonderen Schutzmaßnahmen beschäftigt werden und gefährliche Arbeiten sind für sie untersagt.
Zwangsarbeit und Sklaverei
Jegliche Form von Zwangsarbeit, Sklaverei oder ähnlicher Arbeit wie Knechtschaft, Menschenhandel und Arbeit, die unter Androhung von Strafe stattfindet, werden nicht geduldet. Alle Arbeitsleistungen müssen freiwillig erbracht werden, und die Beschäftigten unserer Lieferanten haben das Recht, ihre Anstellung frei zu wählen und zu beenden. Disziplinarmaßnahmen müssen angemessen sein und dürfen keine Erniedrigung, körperliche Bestrafung oder physische und psychische Nötigung beinhalten.
Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
Unsere Lieferanten respektieren das Recht ihrer Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen im Rahmen der geltenden Gesetze. In Ländern mit eingeschränkten Rechten lassen sie alternative, gesetzeskonforme Möglichkeiten der Arbeitnehmervertretung zu.
Gleichberechtigung und Diskriminierung
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass keine Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, Gesundheitsstatus, Behinderung, Religion, politischer Meinung, Weltanschauung, Zugehörigkeit zu einer Arbeitnehmervertretung oder anderen persönlichen Merkmalen stattfindet. Alle Beschäftigten sind fair und mit Respekt zu behandeln und Belästigung oder Missbrauch jeglicher Art wird nicht toleriert.
Vergütung und Arbeitszeiten
Allen Beschäftigten müssen mindestens gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften ein angemessener und existenzsichernder Lohn und ausreichende Ruhe- und Urlaubszeiten gewährt werden. Überstunden sollten mit mindestens dem regulären Stundenlohn entlohnt werden und müssen freiwillig geleistet werden. Die Vergütung muss transparent und verständlich kommuniziert werden und ebenso wie die festgelegten Arbeits-, Ruhe- und Urlaubszeiten vertraglich festgehalten werden. Disziplinarmaßnahmen dürfen nicht zu einer ungerechtfertigten Einbehaltung von Löhnen oder Abzügen führen.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Unsere Lieferanten haben für ihre Beschäftigten die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unter Beachtung der anwendbaren Gesetze und Regelungen sicherzustellen. Alle Gefährdungen und daraus resultierenden Gesundheitsrisiken, denen Beschäftigte ausgesetzt sind, werden angemessen und in regelmäßigen Abständen beurteilt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen. Den Beschäftigten ist mindestens der freie Zugang zu Trinkwasser, sanitären Einrichtungen, geeignetem Brandschutz, Beleuchtung, Belüftung und – soweit erforderlich – zu geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu gewährleisten.
Einsatz von Sicherheitspersonal
Unsere Lieferanten stellen sicher, dass das von ihnen eingesetzte Sicherheitspersonal jederzeit die Rechte und Würde der Beschäftigten achtet und im Fall einer Bedrohung nur der Situation angemessene Gegenmaßnahmen anwendet. Sicherheitsaufgaben zum Schutz unternehmerischer Projekte werden nicht an öffentliche oder private Sicherheitskräfte delegiert, wenn bei deren Einsatz aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle Menschenrechtsverletzungen begangen werden oder drohen.
Lokale Gemeinschaften und indigene Bevölkerungsgruppen
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie negative Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften und indigene Völker vermeiden, deren besondere Umstände anerkennen und die Zustimmung aller Stakeholder (beispielsweise Gemeinschaften, Behörden, Bevölkerungsgruppen) transparent einholen. Sie respektieren deren Rechte und Interessen, einschließlich ihrer Verbindung zu Ländereien und natürlichen Ressourcen. Dies beinhaltet die Unterlassung von illegaler Zwangsräumung.
Verantwortungsvolle Rohstoffbeschaffung
Lieferanten haben bei der Beschaffung von Rohstoffen angemessene Sorgfaltspflichten anzuwenden. Insbesondere bei der Beschaffung von hochriskanten Rohstoffen sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um Risiken zu identifizieren, zu minimieren und den Einsatz dieser nach Möglichkeit zu reduzieren.
5. Integres Geschäftsverhalten
Basis jeden unternehmerischen Handelns unserer Lieferanten ist die Einhaltung der jeweiligen nationalen, europäischen wie internationalen gesetzlichen Anforderungen. Unterscheiden sich die Vorschriften der einzelnen Länder, Geschäftsfelder oder Märkte von den Anforderungen dieses Kodex, so gilt die jeweils strengere Regelung. Sollten nationale oder lokale gesetzliche Anforderungen im Einzelfall der Einhaltung der Anforderungen dieses Kodex entgegenstehen, wenden sich unsere Lieferanten umgehend an uns. Unsere Lieferanten verpflichten sich insbesondere in den nachfolgend aufgeführten Regelungsbereichen zur vollständigen Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
Korruptions-Geldwäschebekämpfung/Integrität im Geschäftsverkehr
Korruption, Bestechung, Erpressung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden nicht toleriert. Unzulässige Zuwendungen dürfen in keiner Form geboten oder angenommen werden. Interessenkonflikte sind zu identifizieren und zu lösen, bevor sie eine ungebührliche Beeinflussung von Entscheidungen bewirken.
Wettbewerbsrecht/faire Geschäftspraktiken
Wettbewerbs- und Kartellgesetze müssen eingehalten und wettbewerbswidrige Praktiken verhindert werden.
Wirtschaftsrecht
Import-, Export-, Sanktions- und Zollvorgaben müssen befolgt und die Bekämpfung von Schwarzarbeit unterstützt werden.
Datenschutz und Informationssicherheit
Lieferanten anvertraute Daten und Informationen natürlicher und juristischer Personen sind auf Basis geltender rechtlicher Regelungen zu schützen.
Geistiges Eigentum
Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren. Technologie- und Know-how-Transfer haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte und die Kundeninformationen geschützt sind.