Wertstoffhöfe
Nord
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Eugen-Richter-Straße
Tel.: 0361 564-4545
Schwerborn
Kleinanliefererplatz
Sonderabfallannahmestelle
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Kundenservice
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Sprechzeiten
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Abfall- und Wertstoffberatung
Magdeburger Allee 34
Tel.: 0361 564-3455
Öffnungszeiten
Mo, Mi, Do
8:30 - 16:00 Uhr
Die
8:30 - 17:00 Uhr
Fr
7:00 - 13:00 Uhr
Erreichbar mit den Stadtbahnlinien 1 und 5, Haltestelle SWE/Lutherkirche.
Für die Inanspruchnahme der Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung erhebt die Landeshauptstadt Erfurt auf der Grundlage der Abfallgebührensatzung vom November 2021 Gebühren.
Folgende Leistungen zählen zur öffentlichen Abfallentsorgung:
Für Wohngrundstücke werden folgende Abfallbehälter bereitgestellt:
Hausmülltonne (schwarze Tonne, in den Größen 40 l, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1.100 l)
Biotonne (braune Tonne bzw. schwarze Tonne mit braunem Deckel, in den Größen 120 l, 240 l)
Papiertonne (blaue Tonne bzw. schwarze Tonne mit blauem Deckel in den Größen 120 l, 240 l, 1.100 l)
Die Entsorgung von Verpackungen mittels Gelber Tonne ist nicht Bestandteil der öffentlichen Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Erfurt, sondern erfolgt durch privatwirtschaftlich organisierte Systeme gemäß Verpackungsgesetz. Der beauftragte Entsorger stellt dafür
Gelbe Tonnen bzw. schwarze Tonnen mit gelbem Deckel in den Größen 120 l, 240 l, 1.100l bereit.
Höhe der Gebühr für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen:
Die Abfallgebühr für die Hausmüllentsorgung setzt sich aus einer Grundgebühr von 49,45 Euro pro privater Nutzungseinheit und Jahr sowie aus einer Behältergebühr -entsprechend der Größe, Anzahl und Leerungshäufigkeit der Hausmülltonnen- zusammen (siehe Tabelle unten).
Für die Nutzung der Biotonne wird ab dem Jahr 2022 keine separate Gebühr mehr erhoben. Die Kosten für die Einsammlung von Bioabfall mittels Biotonne sind Bestandteil der Grund- und Behältergebühr.
Für die Nutzung der Papiertonne wird ebenfalls keine separate Gebühr erhoben.
Die Behältergebühren sind Folgende:
Diejenigen die gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 1 Abfallwirtschaftssatzung von der Nutzung der Biotonne befreit sind, erhalten auf die Behältergebühr einen Abschlag von 2,77 EUR je 10 Liter Behältervolumen bei 14-täglicher Entleerung.
Nach der Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Erfurt richtet sich das erforderliche
Behältervolumen für Hausmüll nach der tatsächlich anfallenden Abfallmenge, jedoch ist mindestens ein Behältervolumen von 10 Liter pro Person und Woche vorzuhalten.
Höhe der Gebühr für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen
Für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten wird
eine Abfallbehältergebühr -entsprechend der Größe, Anzahl und Leerungshäufigkeit der Hausmülltonnen- erhoben (siehe Tabelle unten).
Nach der Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Erfurt richtet sich das erforderliche
Behältervolumen für die Entsorgung von Hausmüll aus anderen Herkunftsbereichen nach der tatsächlich anfallenden Abfallmenge, jedoch ist mindestens ein Behältervolumen von 30 Liter pro Betrieb bzw. Anfallstelle und Woche vorzuhalten.
Gebührenerhebung
Für Bestellungen von Abfallbehältern (ausgenommen die gelben Tonnen für Verpackungen)
sowie für die Erhebung der Abfallgebühr ist das Umwelt- und Naturschutzamt der Landeshauptstadt Erfurt zuständig.
Stauffenbergallee 18
99085 Erfurt
Telefon 0361 655-2810
E-Mail: abfallwirtschaft@erfurt.de
Kurzeitig mehr Hausmüll?
Fallen einmalig zusätzliche Hausmüllmengen an, die das Maß der bereitgestellten Hausmülltonne übersteigen, besteht die Möglichkeit diese Abfälle in den Erfurter Hausmüllsäcken (70 Liter
Fassungsvermögen) entsorgen zu lassen. Die Erfurter Hausmüllsäcke können für eine Gebühr von 3,00 Euro/Stück im Umwelt- und Naturschutzamt sowie bei der SWE Stadtwirtschaft GmbH (Umweltladen und Wertstoffhöfe) erworben werden und sind am Entsorgungstag neben der Hausmülltonne zur Entsorgung bereitzustellen.
Hinweise bei Veränderungen der Abfallentsorgung
Ergeben sich Veränderungen wie zum Beispiel bei Eigentümerwechsel, An-/Abmeldung der gewerblichen/freiberuflichen Tätigkeit, Änderungen zur Personenzahl oder der Anzahl der Abfallbehälter zeigen Sie bitte diese bis zum 20. des Vormonats für den Folgemonat dem Umwelt- und Naturschutzamt an.
Hier finden Sie die entsprechenden Anträge zur Abfallentsorgung:
Antrag für ein wohnlich genutztes Grundstück
Antrag für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landeshauptstadt Erfurt
unter der Rubrik Wissenswertes zum Abfall