Hinweise zu Hygiene-, Abstands- und Infektionsschutzmaßnahmen für Schüler
Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m
Halten Sie Abstand zu anderen Personen - mindestens 1,5 Metern
Vermeiden Sie unnötige Hautkontakte, Händeschütteln und Körperkontakte
Beim Husten oder Niesen ist ein möglichst großer Abstand zu anderen Personen zu wahren
Achten Sie auf die Einhaltung der Abstandsregeln
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Grundsätzlich ist in Zweifelsfällen zum Eigenschutz sowie zum Schutz anderer Personen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung geboten
Beim Betreten und Verlassen sowie beim Bewegen in den Veranstaltungsräumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (mindestens medizinische Gesichtsmasken entsprechend CoronaArbSchV) zu tragen
Bei notwendiger Unterschreitung des Mindestabstandes ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen (mindestens medizinische Gesichtsmasken entsprechend CoronaArbSchV) Pflicht
Mit einem möglichen In-Kraft-Treten der Warnstufe 1 wir das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen (mindestens medizinische Gesichtsmasken entsprechend CoronaArbSchV) während der gesamten Veranstaltungszeit Pflicht
Halten Sie ausreichende Mund-Nasen-Bedeckungen bereit
Nachweis eines negativen Testergebnisses vor Veranstaltungsbeginn
Ein negatives Ergebnis einer Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist derzeit keine verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme an der SWE Ausbildungsmesse
Handhygiene
Vor Betreten der Messe- bzw. Ausstellerfläche im Atrium sind die Hände zu reinigen und/oder zu desinfizieren
Hierzu steht am Ein- und Ausgang Spender mit Desinfektionsmitteln bereit, in den Sanitärräumen Flüssigseifenspender, Papierhandtücher und Desinfektionsmittel und in den Veranstaltungsräumen Spender mit Desinfektionsmitteln
Veranstaltungsflächen und -räume
Die Veranstaltungsräume werden so gestaltet, das Besucher, Aussteller und Mitarbeiter ausreichend Abstand zu anderen Personen halten können (mind. 1,5 m)
Die Größe der Veranstaltungsräume wird so gewählt, dass jeder Person mindestens 4 m² zur Verfügung stehen, unter der Bedingung, dass das Betreten, das Verlassen sowie das Bewegen in den Veranstaltungsräumen mit einer Mund-Nasen-Bedeckung erfolgt Atrium (Ausstellerfläche Innenraum) - maximal 250 Personen Konferenzraum BE 01 (Vortragsraum) – maximal 25 Personen
Tische, Seminar- und Veranstaltungstechnik werden vor jeder Veranstaltung sowie ggf. während den Veranstaltungen desinfiziert
Türklinken und Handläufen werden regelmäßig gereinigt
Während den Veranstaltungen werden sämtliche Räume regelmäßig gelüftet
Im Atrium erfolgt der Besuch der Ausstellungsfläche und -stände im Einbahnstraßensystem
Das Atrium wird über eine Lüftungsanlage permanent gelüftet
Ein- und Ausgangstüren werden in Abhängigkeit der Witterung permanent bzw. regelmäßig geöffnet
Einlasssteuerung und Besucherzählung
Einsatz eines Online-Buchungssystem für Besuchergruppen. Dabei wird auf eine maximal gleichzeitige Besucherzahl von 100 abgestellt
In Kombination mit einer elektronischen Besuchereinlass- und Auslasszählung wird sichergestellt, dass o. g. Zahl nicht überschritten wird
Der Einlass zur Indoor-Messe erfolgt über den Haupteingang zum Hauptsitz der Stadtwerke Erfurt Gruppe im Einbahnstraßensystem
Der Zugang wird durch Sicherheitspersonal überwacht
Registrierung zur Veranstaltung
Die Registrierung erfolgt auf dem Vorplatz im Registrierungsbereich (gut durchlüftetes Freiluftzelt mit Abstandshaltung durch Warnbarken und Möblierung mit Spritzschutz), bei Gruppen durch Besucherlisten mit den geforderten Kontaktdaten sowie bei Einzelbesuchern durch Ausfüllen der Registrierungsbögen
Die Daten werden datenschutzkonform nach DSGVO und BDSG geschützt aufbewahrt und eigenständig und unaufgefordert durch den Veranstalter nach Ablauf von vier Wochen datenschutzkonform vernichtet
Veranstaltungszeiten
Im Sinne eines wirkungsvollen Infektionsschutzes ist die Dauer der Veranstaltung auf das absolut notwendige Mindestmaß begrenzt
Durch geeignete organisatorische Maßnahmen wird vermieden, dass es bei Beginn und Ende der Veranstaltung zu einem engen Zusammentreffen mehrerer Personen kommt
Die Belegungsdichte von gemeinsam genutzten Einrichtungen und Bereichen werden durch Maßnahmen zur zeitlichen bzw. örtlichen Entzerrung verringert
Verhalten bei Symptomen
Besucher mit Erkältungssymptomen (sofern nicht vom Arzt bereits abgeklärt) oder Fieber werden aufgefordert die Veranstaltung zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben
Betroffene Personen werden aufgefordert, sich umgehend an einen Arzt und ggf. das Gesundheitsamt zu wenden
Bei bestätigtem Verdacht, sich mit den Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert zu haben, muss der Veranstalter unverzüglich informiert werden, um weitere Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht
Weitere Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln
Der Veranstalter setzt elektronische Monitore an verschiedenen Ständen ein. Auf dem Bildschirm werden Hygienehinweise für die Aussteller und Besucher abgespielt
Aussteller und Besucher werden durch Durchsagen auf die Einhaltung der Hygieneregeln hingewiesen
Im Eingangsbereich und in den Sanitärbereichen befinden sich Desinfektionsspender
Der Info-Punkt verfügt über einen Spritzschutz
Erfasst werden alle Personen, mit Zugang bestätigt man, frei von Symptomen zu sein, die auf eine COVID-19-Erkrankung hinweisen können. Die Servicepartner und Ausstellerpersonale werden vor Veranstaltungsbeginn über die Einhaltung der Infektionsschutzbestimmungen belehrt