Eine altmodische Gartenpumpe mit Hebel im Regen

Eigengewinnungsanlagen

Sinnvoll mit Trinkwasser umzugehen, ist Ziel einer nachhaltige Lebensweise. Mit Blick auf die Auswirkungen des Klimawandels ist der Wunsch vieler Menschen verständlich, dass alle Wasserressourcen sinnvoll genutzt werden. Eigengewinnungsanlagen ermöglichen es, Wasser aus eigenen Regenwasserzisternen oder Hausbrunnen für bestimmte häusliche Bereiche, wie z. B. die Toilettenspülung oder die Gartenbewässerung, einzusetzen.

Ansprechpartner zum Thema Wasserzähler

Uwe Hoffmann
Telefon: 0361 564-1854
Fax: 0361 564-1849

Anzeigepflicht der Anlagen

Das Einrichten oder Inbetriebnehmen einer Eigengewinnungsanlage ist gegenüber mehreren Stellen anzeigepflichtig.

Anzeigepflicht gegenüber dem Wasserversorger

Die AVBWasserV und die Ergänzenden Bestimmungen der ThüWa ThüringenWasser GmbH zur AVBWasserV bilden im Versorgungsgebiet des Erfurter Wasserversorgers die rechtliche Grundlage der Wasserlieferverträge mit den Kunden. § 3 Abs. 2 der AVBWasserV regelt die Anzeigepflicht jeder Eigengewinnungsanlage gegenüber dem Wasserversorger bereits vor deren Errichtung und räumt ihm ein Revisionsrecht ein.

Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt

§ 13 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung legt fest, dass Eigengewinnungsanlagen beim zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen sind. Wie der Wasserversorger hat auch das Gesundheitsamt ein Revisionsrecht.
Stellt einer der Vorgenannten bei einer Kontrolle Mängel fest, ist er verpflichtet, Auflagen zu erteilen und deren Umsetzung zu überwachen.

Anzeigepflicht gegenüber dem Abwasserentsorger

Maßgeblich dafür sind hier die Regelungen des zuständigen Abwasserentsorgers.
Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Wasserbehörde: § 50 Thüringer Wassergesetz regelt die Anzeigepflicht eines geplanten Brunnenbaus gegenüber der zuständigen Wasserbehörde.

Bauliche Voraussetzungen

Die trinkwasser- und eigenwasserführenden Systeme müssen baulich dauerhaft getrennt und farbig eindeutig gekennzeichnet sein. Nur so kann eine negative Rückwirkung durch Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat, auf das öffentliche Versorgungssystem vermieden werden.

Eine Gefahr für die öffentliche Trinkwasserversorgung stellt eine Eigengewinnungsanlage immer dann dar, wenn es zum Rückdrücken, -fließen und -saugen von Wasser, das keine Trinkwasserqualität aufweist ins öffentliche Netz kommt. Passiert das, trägt der Verursacher die Kosten. Deshalb ist es wichtig, eine solche Installation von zugelassenen Fachfirmen ausführen zu lassen.

Kennzeichnungspflichten

Die Stellen, an denen dem System der Eigengewinnung Wasser entnommen werden kann, müssen gesondert gekennzeichnet werden. Alle Auslaufventile, die über die Eigenwasserversorgungsanlage versorgt werden, sind mit Steckschlüsseloberteilen (Kindersicherung) zu versehen. Der Eigentümer eines Hauses ist verpflichtet, auf eine im Haus betriebene Eigengewinnungsanlage in unmittelbarer Nähe der Wasserzähleranlage hinzuweisen.

Wird das über eine Eigengewinnungsanlage gewonnene Wasser nach dem Gebrauch der Kanalisation zugeführt, ist das gebührenpflichtig gegenüber dem Abwasserentsorger. Die eingeleitete Abwassermenge ist über einen separaten Kaltwasserzähler zu erfassen, dieser muss den Anforderungen des Eichgesetzes entsprechen. Die Kosten für die Installation des benötigten geeichten Wasserzählers trägt der Betreiber der Eigengewinnungsanlage. Diese Zähler haben eine Eichgültigkeit von sechs Jahren. Sie sind alle sechs Jahre durch eine Fachfirma auf Kosten des Betreibers der Eigengewinnungsanlage zu erneuern. Der Wasserzähler, der zum Erfassen des in den Kanal fließenden Wassers aus der Eigengewinnungsanlage genutzt wird, wird in der Regel durch den zuständigen Entwässerungsbetrieb plombiert. Alle Fragen zur abwasserseitigen Behandlung der Eigengewinnungsanlage sind vom Betreiber mit der für die Abwasserentsorgung zuständigen Stelle zu klären. Informieren Sie sich bitte, wer der zuständige Abwasserentsorger ist.

Installation, Material und Wartung

Soll das Wasser einer Eigengewinnungsanlage im Haus genutzt werden, ist ein zweites Leitungsnetz im Haus zu installieren. Dabei entstehen u. a. Materialkosten für Leitungen, Armaturen, Tank ,Filter und bei Regenwassernutzungsanlagen Kosten für das Schaffen einer Nachspeisemöglichkeit. Wer sich eine solche Anlage anschaffen möchte, sollte dies in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigen.

Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind die Handwerkerkosten. Beim Betrieb von Eigengewinnungsanlagen entstehen Kosten für Reparatur- und Wartungsarbeiten. Es empfiehlt sich, einen Wartungsvertrag abzuschließen, um die Kosten für die Wartung planbar und stabil zu halten. Diese Kosten fallen über die gesamte Laufzeit der Anlage an.

Hinweis: Zur Arbeit an der Trinkwasserhausinstalltion sind deutschlandweit ausschießlich Firmen berechtigt, die im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sind.

Kapitaleinsatz, Strom und Abwasser

Kapitaleinsatz
Zu betrachten ist hier der Aufwand für Zinsen eines ggf. zur Finanzierung des Baus der Anlage aufzunehmenden Kredits.  Erfolgt die Investition aus Eigenmitteln erfolgt, sollte man den Zinsverlust berücksichtigen.

Stromkosten
Für den Betrieb einer Eigengewinnungsanlage fallen Stromkosten an, z. B. für die eingesetzte Pumpe. Zu betrachten sind hier u. a. die Pumpleistung und die Laufdauer der Pumpe pro Tag.

Abwasserkosten
Für die Einleitung der Eigenwassermenge in die Kanalisation entstehen Abwassergebühren, die ebenso zu betrachten sind wie die Kosten für den zu installierenden zweiten Wasserzähler.

Trinkwasser sinnvoll nutzen

Deutschland ist ein regenreiches Land. Nur drei Prozent seiner Wasserressourcen werden für die öffentliche Wasserversorgung genutzt. Deutschland ist unter den Industriestaaten Weltmeister im Wassersparen. 75 % der Wasserreserven Deutschlands werden nicht genutzt. Eine ökologisch begründbare Notwendigkeit zum Ersatz des Trinkwassers im Haushalt durch Regen- oder Brunnenwasser ist damit auch im Versorgungsgebiet der ThüWa GmbH nicht gegeben. Vielmehr ist der sinnvolle Umgang mit Trinkwasser gefragt.

Tipps für Haushalt und Garten

Der Einsatz wassersparender Haushaltsgeräte mit besonders günstigen Energieeffizienzklassen hilt, Wasser sparsam zu nutzen. Ein Weg, Regenwasser sinnvoll und ohne großen Aufwand einzusetzen, ist die gute alte Regentonne. Mit einfachen Mitteln lässt sich besonders für kleinere Gärten so Regenwasser  zur Gartenbewässerung nutzen. Von Pflanzen nicht sofort aufgenommenes Wasser versickert und leistet somit schon an Ort und Stelle einen Beitrag zur Grundwasserneubildung.

Bewusster Verzicht auf Sicherheit
Trinkwasser unterliegt in Deutschland den europaweit strengsten Anforderungen und wird intensiv beprobt. Ob das Wasser aus Ihrer Eigengewinnungsanlage auch diesen Anforderungen entspricht, muss durch regelmäßige Proben festgestellt werden, sonst verzichten Sie bewusst auf  Sicherheit. Wasser, das nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht, sollte nicht getrunken werden bzw.beim Duschen, Baden oder Zähneputzen in direkten Körperkontakt gelangen. Eine Nutzung im Garten oder für die Toilettenspülung ist hingegen sinnvoll.

Schema Regenwasser- und Brunnennutzung.  Der Flyer öffnet sich per Mausklick.