Für die SWE Stadtwirtschaft GmbH beginnt jetzt die Winterzeit. Das Winterdienst-Team hat schon vor Wochen den Winterdienst vorbereitet, Pläne geschrieben und die Salzvorräte überprüft. In Erfurt läuft der Winterdienst laut Auftrag der Stadt vom 1. November bis zum 31. März.
„Winterdienst bleibt klassische Teamarbeit. Ob Grundstückseigentümer, Hausmeister Autofahrer oder SWE Stadtwirtschaft - nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass möglichst niemand in Erfurt ins Rutschen kommt.“ betont Winterdienstchef Thomas Niehoff.
Die Stadtwerke informieren täglich via Facebook, Twitter und Webseite (www.stadtwerke-erfurt.de/winterdienstaktuell) über Winterdiensteinsätze. Welche Straßen vom Winterdienst wann geräumt werden, sind über www.stadtwerke-erfurt.de/winterdienst abrufbar. Bei Verzögerungen im Nahverkehr werden die Fahrgäste über den Haltestellenfunk, über die App und über Twitter (www.twitter.com/evagdirekt) informiert.
Meldet die Leitstelle der EVAG Schnee, Glätte oder Verwehungen auf der Strecke, rückt die Winterdiensttechnik zu zusätzlichen Einzeleinsätzen aus. Die Winterdienstzentrale beobachtet ständig die Wetterentwicklung und plant die Einsätze auf Basis der 24-h-Prognose des Wetterdienstes in enger Abstimmung mit der EVAG.
Grundlage für Winterdienstleistungen sind das Thüringer Straßengesetz § 49 sowie die Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Erfurt.
Insgesamt 21 Winterdienstfahrzeuge stehen im Stadtgebiet bereit, um kürzere Umlaufzeiten zu ermöglichen. Über 30 Fahrer sind im Winterdienst eingesetzt, im Zweischichtsystem.
Welche Straßen werden vom Winterdienst geräumt?
Priorität haben Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, aber auch Zufahrten zu Krankenhäusern oder Feuerwachen (Dringlichkeitsstufe I). Sind sie geräumt bzw. gestreut, folgen Ortsverbindungsstraßen, aber auch Sammelstraßen in Wohn- und Gewerbegebieten (Dringlichkeitsstufe 2). Erst dann können Wohn- und Anliegerstraßen mit erheblichem Gefälle in Angriff genommen werden. Es folgen Straßen im N-Netz. Dabei handelt es sich um Anlieger-, Wohn- und Nebenstraßen.
Zu welchen Zeiten ist der Winterdienst im Einsatz?
In der Regel wird der Winterdienst im Zeitraum zwischen 6 und 22 Uhr erbracht. Die Mitarbeiter sind im Zwei-Schicht-System unterwegs, um für sichere Straßen zu sorgen. Die Frühschicht beginnt um 3 Uhr, die Spätschicht um 14 Uhr. Neben dem Winterdienst auf Fahrbahnen werden im Auftrag der Stadt auch Winterdienstleistungen auf Fußgängerüberwegen, Brücken, Tunneln, Gehwegen ohne Anlieger und öffentlichen Parkplätzen übernommen.
Wer ist auf Gehwegen räum- und streupflichtig?
Für die Räumung der Gehwege sind die Grundstückseigentümer zuständig. Entlang der Grundstücksfront sind die Gehwege in einer Breite von 1,50 m vom Schnee zu räumen bzw. zu streuen. Dazu zählt auch die Räumung der Haltestellen gemäß der Reinigungssatzung der Stadt Erfurt. Hierbei ist besonderes Augenmerk auf die Bordstein- bzw. Bahnsteigkante zu legen. Lediglich die Haltestellen an besonderen Bahnkörpern in Straßenmitte liegen im Verantwortungsbereich der EVAG. Wer für die Räumung einer Haltestelle zuständig ist, steht auf einem Aufkleber, der am Liniennetzplan im Schaukasten vor Ort angebracht ist.
Welche Streumittel sind erlaubt?
Blähschiefer, feinkörniger Splitt oder Sand, die die Flächen abstumpfen. Verboten sind Streusalz und auftauende Mittel.
So sichern Sie die Abfallentsorgung!
Wenn es ordentlich schneit, werden oft nur kleine Abschnitte geräumt. Dass aber auch die Kollegen von der Abfallentsorgung Platz brauchen, um an die Mülltonnen heranzukommen, wird dabei oft vergessen. Also: Bitte die Gasse durch die weiße Masse so beräumen, dass auch die Mülltonne noch durchpasst.
Fakten Winterdienstzentrale Stadtwerke Erfurt Gruppe
Große Winterdienstfahrzeuge 21
Kleintechnik 19
Straßennetz
D I-Netz: Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, Zufahrten zu Krankenhäusern, Feuerwachen, Polizei
207,26 km
D II-Netz: Ortsverbindungsstraßen, Sammelstraßen in Wohn- und Gewerbegebieten
157,69 km
D III-Netz: Wohn- und Anliegerstraßen mit erheblicher Steigung/Gefälle /gefährliche Abschnitte ohne Verkehrswichtigkeit)
36,81 km
N-Netz: Anlieger-, Wohn- und Nebenstraßen (ohne verkehrswichtige und gefährliche Abschnitte)
221,80 km