/pb/die_swe/die+swe/presse/corona_+aktuelle+informationen+der+swe

Corona: aktuelle Informationen der Stadtwerke Erfurt

Seit 7. Februar gilt eine überarbeitete Thüringer Verordnung zu den Coronamaßnahmen. Die neuen Regelungen haben auch Auswirkungen auf die Angebote der Stadtwerke Erfurt Gruppe.

Für das SWE Kundenzentrum in der Magdeburger Allee und das EVAG Mobilitätszentrum am Anger gilt ab sofort wieder die 3G-Regelung. Vor dem Betreten müssen die Besucherinnen und Besucher nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Ebenso neu geregelt: die Schwimmhallen dürfen landesweit wieder öffnen. „Wir freuen uns sehr, dass wir ab dem 8. Februar wieder unsere SWE Schwimmhallen und Saunen für alle Erfurterinnen und Erfurter öffnen können“, sagt Peter Zaiß, Konzerngeschäftsführer der Stadtwerke Erfurt Gruppe. Bisher war aufgrund der Corona-Maßnahmen nur der Schul- und Vereinssport möglich.


Aktuelle Voraussetzungen für einen Besuch der SWE Bäder
„Wer unsere Roland Matthes Schwimmhalle oder unsere Schwimmhalle am Johannesplatz im Erfurter Norden besuchen möchte, muss entweder geimpft oder genesen sein und gegebenenfalls zusätzlich einen aktuellen PCR-Test oder qualifizierten Schnelltest vorzeigen“, erklärt Kathrin Weiß, Geschäftsführerin der SWE Bäder. Hintergrund ist die neue Thüringer Verordnung, die das Öffnen der Schwimmhallen und Saunen mit einer Nachweispflicht für die Badegäste auf Basis von 2G-Plus vorsieht.

Kathrin Weiß: „Das ist ein wichtiger Schritt. Wir hoffen, dass die Erfurterinnen und Erfurter trotz der Hürden zu uns kommen. Letztlich trägt es zur Sicherheit aller bei. Und es gibt ja auch Ausnahmen, nicht jeder muss einen zusätzlichen Test vorweisen.“

Diese Personen müssen keinen zusätzlichen Test vorlegen:
- geimpfte Personen, die eine Auffrischimpfung nachweisen oder bei denen der Zeitpunkt der für die Grundimmunisierung erforderlichen letzten Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt,

- genesene Personen mit Genesenennachweis (maximal 3 Monate alt),

- asymptomatische Personen, die eine zurückliegende Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sowie mindestens eine Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.


Von der 2G-Plus-Regelung gänzlich ausgenommen sind bei den SWE Bädern:
- asymptomatische Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres bzw. bis zum Schuleintritt,

- Schülerinnen und Schüler, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die den Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an den schulischen Testungen erbringen können,

- asymptomatische Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Nachweis gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 a) ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO über ein aktuelles negatives Testergebnis erbringen können, d.h. einen Selbsttest vor Ort unter Beobachtung, Antigenschnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test vorlegen

- Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindi- kation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder deswegen inner- halb der letzten drei Monate vor der Teilnahme an dem Angebot nicht geimpft werden konnten und ein negatives Testergebnis eines Antigenschnelltests erbringen können.

Die aktuellen Öffnungszeiten der Schwimmhallen und Saunen der SWE Bäder sind hier zu finden: https://stadtwerke-erfurt.de/oeffnungszeiten_baeder
 
Besuch des egaparks mit neuen Regelungen
Der egapark als botanischer Garten ist täglich von 10 bis 15:00 Uhr kostenfrei geöffnet. Der Besuch ist in dieser Zeit uneingeschränkt möglich, es gelten grundsätzlich keine 2G- oder 3G-Plus-Regeln. Letzter Einlass ist 15:00 Uhr. Die Besucher werden gebeten, auf das Abstandsgebot zu achten und die Maskenpflicht in den dafür ausgewiesenen Bereichen einzuhalten. Der Park wird ab 15.30 Uhr beräumt.

2G-Regel im Danakil
Für das Wüsten- und Urwaldhaus im egapark gilt durch die neue Verordnung weiterhin die 2G-Regel. Nur Geimpfte und Genesene erhalten Eintritt. Tickets sind im Onlineshop auf der egapark-Internetseite erhältlich. Das Danakil ist wie der Park täglich ab 10.00 Uhr geöffnet, letzter Einlass ist 15:00 Uhr. Der Eintritt ist vom 05.11.2021 bis 18.03.2022 kostenpflichtig. Inhaber einer Saisonkarte 2022 erhalten kostenfreien Eintritt.
Die Besucher werden gebeten, den Impf-/Genesenennachweis sowie das Ticket und ein Dokument zur Identitätskontrolle (Personalausweis/Reisepass/Führerschein) bereitzuhalten. Beim Rundgang durch das Danakil Wüsten- und Urwaldhaus gelten wie gewohnt Maskenpflicht und Abstandsgebot.

Winterleuchten nur mit Onlineticket, 2G-Regelung, Besucherbegrenzung und Maskenpflicht
Für das Winterleuchten gilt weiter die 2G-Regelung. Auch im Außengelände ist das Tragen einer Maske Pflicht (OP- oder FFP2-Maske). Die Besucherzahl ist weiterhin auf 1.000 begrenzt und wird über ein Zählsystem kontrolliert.

Der Ticketverkauf für die Veranstaltung erfolgt online. Die Besucher können sich für den Einlass einen Zeitabschnitt im Stundentakt wählen. Damit soll verhindert werden, dass sich Schlangen am Einlass bilden oder es zum Rückstau an den Kassen kommt. Die Besucher erhalten garantierten Eintritt am gewählten Tag mit dem tagesgebundenen Onlineticket.
Öffnungszeiten Winterleuchten: Donnerstag bis Sonntag  17 - 21 Uhr