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Hinweise zu Hygiene-, Abstands- und Infektionsschutzmaßnahmen für Aussteller

Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m

  • Halten Sie Abstand zu anderen Personen - mindestens 1,5 Metern
  • Vermeiden Sie unnötige Hautkontakte, Händeschütteln und Körperkontakte
  •  Beim Husten oder Niesen ist ein möglichst großer Abstand zu anderen Personen zu wahren
  • Achten Sie auf die Einhaltung der Abstandsregeln

Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

  • Grundsätzlich ist in Zweifelsfällen zum Eigenschutz sowie zum Schutz anderer Personen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung geboten
  • Beim Betreten und Verlassen sowie beim Bewegen in den Veranstaltungsräumen ist eine  Mund-Nasen-Bedeckung (mindestens medizinische Gesichtsmasken entsprechend CoronaArbSchV) zu tragen
  • Bei notwendiger Unterschreitung des Mindestabstandes ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen (mindestens medizinische Gesichtsmasken entsprechend CoronaArbSchV) Pflicht
  • Mit einem möglichen In-Kraft-Treten der Warnstufe 1 wir das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen (mindestens medizinische Gesichtsmasken entsprechend CoronaArbSchV) während der gesamten Veranstaltungszeit Pflicht
  • Halten Sie ausreichende Mund-Nasen-Bedeckungen bereit

Nachweis eines negativen Testergebnisses vor Veranstaltungsbeginn

  • Ein negatives Ergebnis einer Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist derzeit keine verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme an der SWE Ausbildungsmesse
  • Dennoch bieten wir kostenfreie Antigen-Selbsttests an und begrüßen ausdrücklich die freiwillige Möglichkeit der Durchführung eines Selbsttestes durch Aussteller- und Servicepersonale vor Veranstaltungsbeginn
  • Bei Anzeige eines positiven Ergebnisses des Selbsttests ist die getestete Person verpflichtet, eine/n Mitarbeiter/in den Mitarbeiter bzw. eine beauftragte Person des Veranstalters unverzüglich zu informieren

Handhygiene

  • Vor Betreten der Messe- bzw. Ausstellerfläche im Atrium sind die Hände zu reinigen und/oder zu desinfizieren
  • Hierzu steht am Ein- und Ausgang Spender mit Desinfektionsmitteln bereit,
    in den Sanitärräumen Flüssigseifenspender, Papierhandtücher und Desinfektionsmittel und in den Veranstaltungsräumen Spender mit Desinfektionsmitteln

Veranstaltungsflächen und -räume

  • Die Veranstaltungsräume werden so gestaltet, das Besucher, Aussteller und Mitarbeiter ausreichend Abstand zu anderen Personen halten können (mind. 1,5 m)
  • Die Größe der Veranstaltungsräume wird so gewählt, dass jeder Person mindestens 4 m² zur Verfügung stehen, unter der Bedingung, dass das Betreten, das Verlassen sowie das Bewegen in den Veranstaltungsräumen mit einer Mund-Nasen-Bedeckung erfolgt
           Atrium (Ausstellerfläche Innenraum) - maximal 250 Personen
           Konferenzraum BE 01 (Vortragsraum) – maximal 25 Personen
           Konferenzraum BE 02 (Ausstellerraum) – maximal 10 Personen
           Konferenzraum BE 03 (Ausstellerraum) – maximal 10 Personen
  • Tische, Seminar- und Veranstaltungstechnik werden vor jeder Veranstaltung desinfiziert
  • Tische, Seminar- und Veranstaltungstechnik sind während der Veranstaltung durch die Aussteller regelmäßig zu desinfizieren
  • Türklinken und Handläufen werden regelmäßig gereinigt
  • Während den Veranstaltungen werden sämtliche Räume regelmäßig gelüftet
  • Im Atrium erfolgt der Besuch der Ausstellungsfläche und -stände im Einbahnstraßensystem
  • Das Atrium wird über eine Lüftungsanlage permanent gelüftet
  • Ein- und Ausgangstüren werden in Abhängigkeit der Witterung permanent bzw. regelmäßig geöffnet

Einlasssteuerung und Besucherzählung

  • Einsatz eines Online-Buchungssystem für Besuchergruppen. Dabei wird auf eine maximal gleichzeitige Besucherzahl von 100 abgestellt
  • In Kombination mit einer elektronischen Besuchereinlass- und Auslasszählung wird sichergestellt, dass o. g. Zahl nicht überschritten wird
  • Der Einlass zur Indoor-Messe erfolgt über den Haupteingang zum Hauptsitz der Stadtwerke Erfurt Gruppe im Einbahnstraßensystem
  • Der Zugang wird durch Sicherheitspersonal überwacht

Registrierung zur Veranstaltung

  • Die Registrierung erfolgt auf dem Vorplatz im Registrierungsbereich (gut durchlüftetes Freiluftzelt mit Abstandshaltung durch Warnbarken und Möblierung mit Spritzschutz), bei Gruppen durch Besucherlisten mit den geforderten Kontaktdaten sowie bei Einzelbesuchern durch Ausfüllen der Registrierungsbögen
  • Die Daten werden datenschutzkonform nach DSGVO und BDSG geschützt aufbewahrt und eigenständig und unaufgefordert durch den Veranstalter nach Ablauf von vier Wochen datenschutzkonform vernichtet
  • Die Registrierung der Ausstellerpersonale erfolgt täglich am Informationspunkt der Messe

Veranstaltungszeiten

  • Im Sinne eines wirkungsvollen Infektionsschutzes ist die Dauer der Veranstaltung auf das absolut notwendige Mindestmaß begrenzt
  • Durch geeignete organisatorische Maßnahmen wird vermieden, dass es bei Beginn und Ende der Veranstaltung zu einem engen Zusammentreffen mehrerer Personen kommt
  • Die Belegungsdichte von gemeinsam genutzten Einrichtungen und Bereichen werden durch Maßnahmen zur zeitlichen bzw. örtlichen Entzerrung verringert

Verhalten bei Symptomen

  • Ausstellerpersonale und Servicepersonale mit Erkältungssymptomen (sofern nicht vom Arzt bereits abgeklärt) oder Fieber werden aufgefordert die Veranstaltung zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben
  • Betroffene Personen werden aufgefordert, sich umgehend an einen Arzt und ggf. das Gesundheitsamt zu wenden
  • Bei bestätigtem Verdacht, sich mit den Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert zu haben, muss der Veranstalter unverzüglich informiert werden, um weitere Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht

Catering

  • Austellerpersonale erhalten in gesonderten Ausstellerräumen BE 02 bzw. BE 03) unter Beachtung der vorgenannten Hygieneregeln die Gelegenheit zur Einnahme einer Mahlzeit. (Gilt während der Basisstufe. Mit einem möglichen In-Kraft-Treten der Warnstufe 1 wird das Catering für Austeller ausgesetzt.)

Weitere Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln

  • Der Veranstalter setzt elektronische Monitore an verschiedenen Ständen ein. Auf dem Bildschirm werden Hygienehinweise für die Aussteller und Besucher abgespielt
  • Aussteller und Besucher werden durch Durchsagen auf die Einhaltung der Hygieneregeln hingewiesen
  • Im Eingangsbereich und in den Sanitärbereichen befinden sich Desinfektionsspender
  • Alle Desinfektionsspender werden regelmäßig kontrolliert und befüllt
  • Der Messeauf- und -abbau findet gesondert statt. Nach dem Aufbau erfolgt eine Flächendesinfektion
  • Das Auf- und Abbaupersonal hat sich bei dem Messeinformationspunkt an- bzw. abzumelden und wird registriert
  • Der Info-Punkt verfügt über einen Spritzschutz
  • Erfasst werden alle Personen, mit Zugang bestätigt man, frei von Symptomen zu sein, die auf eine COVID-19-Erkrankung hinweisen können. Die Servicepartner und Ausstellerpersonale werden vor Veranstaltungsbeginn über die Einhaltung der Infektionsschutzbestimmungen belehrt
  • Der Veranstalter spricht ein Verbot von Streuartikeln aus