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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Wir, die Stadtwerke Erfurt Gruppe, sind uns unserer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt bewusst. Wir bemühen uns fortwährend, die Daseinsvorsorge noch nachhaltiger zu gestalten.

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber konkrete Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung in Lieferketten geschaffen. Seit dem 01.01.2024 findet das LkSG auf die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH und alle Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe Anwendung, auf die die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH als Konzernmutter einen bestimmenden Einfluss ausübt. Wir verpflichten uns, die sich aus dem Gesetz ergebenden Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Menschen- und Umweltrechte im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit sowie in der Lieferkette angemessen zu berücksichtigen und die dafür erforderlichen Maßnahmen zu implementieren und umzusetzen. Vor diesem Hintergrund hat die Konzerngeschäftsführung eine Grundsatzerklärung über unsere Menschenrechtsstrategie abgegeben.

Um sicherzustellen, dass menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verstöße in unseren Lieferketten identifiziert, minimiert und verhindert werden können, hat die Stadtwerke Erfurt Gruppe ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten (auch anonym) gemeldet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren der Stadtwerke Erfurt Gruppe.