Leuchtende Icons von smarten Geräten am Nachthimmel von Erfurt

Intelligente Messtechnik

Mit der Einführung der intelligenten Messtechnik verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, eine technische Infrastruktur für die Energiewende zu schaffen. Insbesondere intelligente Messsysteme ermöglichen eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze bei gleichzeitig mehr Transparenz für die Verbraucher. Dadurch erhalten Sie als Kunde präzise Informationen über Ihren Stromverbrauch und haben so die Möglichkeit, diesen weiter zu optimieren.

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) unterscheidet zwischen moderner Messeinrichtung (mME) und intelligentem Messsystem (iMS), oft auch "Smart Meter" genannt.

Moderne Messeinrichtungen

Die moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Stromzähler. Dieser wird bereits seit 2010 in ähnlicher Form eingesetzt. Die wesentlichen Vorteile liegen hier in der Veranschaulichung des Stromverbrauchs. Der Energiebezug kann für die letzten 24 Monate tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen angezeigt werden. Moderne Messeinrichtungen sind nicht fernauslesbar, können jedoch zu einem intelligenten Messsystem aufgerüstet werden.

Intelligente Messsysteme (Smart Meter)

Das intelligente Messsystem besteht aus zwei Teilen:

  • der modernen Messeinrichtung und
  • dem Smart-Meter-Gateway - der sicheren und standardisierten Kommunikationseinheit, die in ein Kommunikationsnetz eingebunden ist.
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Über das intelligente Messsystem können Verbrauchsdaten aus der Ferne ausgelesen werden, so dass eine manuelle Ablesung des Zählerstands nicht mehr erforderlich ist.
Die Messwerte werden durch das Smart-Meter-Gateway automatisiert und sicher an den Messstellenbetreiber übermittelt. Der Messstellenbetreiber leitet die Daten an den Energielieferanten weiter.

Intelligente Messsysteme ...

  • bieten mehr Transparenz durch detailliertere Daten,
  • helfen durch ein modernes Energiemanagement Strom zu sparen und die Energieeffizienz zu steigern,
  • müssen nicht mehr vor Ort abgelesen werden und sind zukünftig mit den Zählern für Gas, Wasser oder Wärme kompatibel,
  • ermöglichen in Zukunft die automatische Steuerung größerer Stromverbraucher und -erzeuger (z. B. von Ladesäulen, dezentraler Stromversorgung oder Erzeugung),
  • sind erforderlich, um flexible Stromtarife zu nutzen und dadurch Kosten zu sparen,
  • können in Zukunft als gesicherte Kommunikationsplattform/Hub für Smart-Home-Anwendungen genutzt werden,
  • können Messwerte aus verschiedenen Standorten und Verbrauchssparten gebündelt sichtbar machen, z. B. über Apps,
  • ermöglichen in Zukunft, selbst erzeugten Strom zum besten Zeitpunkt zu verkaufen.

Von sogenannten Pflichteinbaufällen, dem gesetzlich vorgeschriebenen Einbau, spricht man in folgenden Fällen:

  • Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh
  • Betreiber von Erzeugungsanlagen wie EEG- und KWKG-Anlagen mit mehr als 7 kW Leistung (bspw. Photovoltaikanlagen)
  • steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen

Neben dem sogenannten Pflichteinbau kann sich der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) auch bei Verbrauchern, bei denen obige Kriterien nicht zutreffen, entscheiden, ein intelligentes Messsystem zu verbauen (optionaler Einbaufall).
Der Kunde kann den Einbau eines intelligenten Messsystems durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber nicht ablehnen. Zusätzlich ist auf Wunsch des Kunden der Einbau eines iMS möglich.

Liegt der jährliche Stromverbrauch unter 6.000 kWh, wie es bei den meisten Privathaushalten der Fall ist, werden lediglich die alten analogen Zähler bis 2032 gegen moderne Messeinrichtungen getauscht.

Schon heute tragen Verbraucher oder Anlagenbetreiber die Kosten für den Messstellenbetrieb. Bei intelligenten Messsystemen fallen die Kosten für den Messstellenbetrieb höher als bei modernen Messeinrichtungen aus.
Der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) muss sich dabei an Preisobergrenzen halten, die vom Gesetzgeber vorgegeben sind (§§ 31, 32 MsbG). Der gMSB stellt diese Preisobergrenzen der SWE Energie GmbH als Ihrem Stromlieferant in Rechnung. Wir rechnen Ihnen wie bisher die Kosten über die Stromrechnung ab.
Zukünftig wird der Ihnen bekannte Grundpreis ohne Kosten für den Messstellenbetrieb im Preisblatt ausgewiesen. Die Kosten der bei Ihnen verbauten Messtechnik (Preisobergrenze) werden dann gesondert im Preisblatt als Zuschlag auf den Grundpreis dargestellt.

Für die Entscheidung, ob ein iMS eingebaut wird und für die Ermittlung der Preisobergrenze ist der Jahresstromverbrauch nach § 31 Abs. 4 MsbG maßgeblich. Dieser ist nicht mit dem „Jahresstromverbrauch“ im allgemeinen Sprachgebrauch zu verwechseln, da zur Ermittlung des Jahresstromverbrauchs ein Durchschnittswert aus den jeweils letzten drei erfassten Jahresverbrauchswerten gebildet wird.

Der grundzuständige Messstellenbetreiber, in der Regel der örtliche Verteilnetzbetreiber, ist für den Zählerwechsel und den Messstellenbetrieb verantwortlich. Hat der Kunde einen Dritten, einen sogenannten wettbewerblichen Messstellenbetreiber, mit dem Messstellenbetrieb beauftragt, ist dieser verantwortlich.

1. Schriftliche Ankündigung
Mindestens drei Monate vor dem geplanten Austausch teilt der grundzuständige Messstellenbetreiber schriftlich dem Kunden (Anschlussnutzer, Anschlussnehmer) den geplanten Einbau eines intelligenten Messsystems oder einer modernen Messeinrichtung mit und informiert über den Austausch des herkömmlichen Zählers. Der grundzuständige Messstellenbetreiber wird sich um den Einbau des neuen Zählers und um die Entsorgung des alten Gerätes kümmern.
Auch der Stromlieferant wird mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau eines iMS vom grundzuständigen Messstellenbetreiber informiert.

2. Terminvereinbarung
Der Kunde erhält etwa zwei Wochen vor dem Zählerwechsel vom grundzuständigen Messstellenbetreiber einen konkreten Terminvorschlag.

3. Einbau und Inbetriebnahme
Zum vereinbarten Termin erhalten Sie Ihren neuen Zähler.

Da moderne Messeinrichtungen nicht fernauslesbar sind, können die Daten wie bisher ausschließlich am Gerät selbst vor Ort abgelesen werden.

In Deutschland dürfen nur intelligente Messsysteme zum Einsatz kommen, die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft und zertifiziert sind. Das Sicherheitsmodul im Smart-Meter-Gateway erfüllt Standards vergleichbar mit dem Online-Banking. Damit ist Deutschland Vorreiter in ganz Europa. Kein anderes europäisches Land hat höhere Sicherheitsstandards.

Für die Datenverarbeitung gelten besonders strikte Datenschutzvorschriften. Die Daten, die das Smart-Meter-Gateway versendet, gehen nur an gesetzlich definierte berechtigte Empfänger. Dabei werden allein die notwendigen Messwerte versandt. Die Daten dürfen nur für klar definierte Zwecke der Energieversorgung verwendet werden.

Einerseits ist so ein hohes Maß an Datenschutz und -sicherheit gewährleistet. Andererseits können die Messwerte, die für die Energieversorgung erforderlich sind, von den jeweils berechtigten Akteuren genutzt werden.

Eine Übersicht über die Datenkommunikation finden Sie im Formblatt Datenkommunikation (PDF).